Wir arbeiten auf Grundlage der Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp) 2017 und, soweit diese für die Erbringung logistischer Dienstleistungen nicht gelten, nach den Logistik-AGB.

Für Leistungshindernisse (höhere Gewalt, Unruhen, kriegerische oder terroristische Akte), Naturkatastrophen, Pandemien (z.B. COVID-19), Epidemien, Arbeitskampfmaßnahmen (Streik, Aussperrung etc.), durch Dritte verursachte Ausfälle oder Einschränkungen des elektronischen Datenaustauschs, Cyber-Kriminalität durch Dritte, Blockade von Beförderungswegen sowie sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse) gilt ergänzend unsere allgemeine Geschäftsbedingung zu Leistungshindernissen / Höhere Gewalt.

Hinweis: Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken.

Das hier aufgeführte Produkt wurde von der CargoLine GmbH & Co. KG entwickelt. Für den Leistungsrahmen, der sich aus dem Produkt ergibt (siehe https://www.cargoline.de/allgemeine-leistungsbedingungen), sind zusätzlich folgende Regelungen anzuwenden, die vorrangig gelten, sofern sie von den ADSp und den Logistik-AGB abweichen (Stand: November 2020). Diese ALB gelten für die Leistungen der CargoLine-Kooperationspartner. Sie gelten darüber hinaus, wenn und soweit die CargoLine GmbH & Co. KG selbst Leistungen (Hub-Umschlag sowie in Ausnahmefällen: Speditions-, Transport-, Lager- oder Logistikleistungen) erbringt.

Anderweitige AGB des Vertragspartners gelten nicht.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt/Main. Es gilt deutsches Recht.

1. Allgemeiner Leistungsumfang/Geltungsbereich B2CLine, B2CLine Plus und B2CLine Premium

  • Bundesweit flächendeckende Avisierung von online bestellten Waren per SMS, Voicecall und/oder E-Mail. Optional kann die telefonische Avisierung gebucht werden.
  • Die Zustellung erfolgt zu vorgegebenen Zeitfenstern
    • frei Bordsteinkante (B2CLine), auch bei Erteilen einer Abstellgenehmigung
    • frei Verwendungsstelle mit einem Mann (B2CLine Plus)
    • frei Verwendungsstelle mit zwei Mann (B2CLine Premium)
    • - pandemiebedingt derzeit ausgesetzt
  • Die Abendzustellung (zwischen 17 bis 22 Uhr, nur B2CLine Plus und B2CLine Premium), individuelle Zustelltermine und Sonderdienste können unter bestimmten Voraussetzungen vereinbart werden (s. „2. Allgemeine Voraussetzungen“).
  • Ein Palettentausch ist ausschließlich für genormte Euro-Flachpaletten und nur bei Buchung der Produkte B2CLine Plus und B2CLine Premium möglich. Eine allgemeine Verpflichtung zum Tausch besteht nicht.

2. Allgemeine Voraussetzungen

  • Unterfahrbarkeit der Packstücke, wenn schwerer als 31,5 kg
  • Verfügbarkeit der Ware
  • Für eine Avisierung per E-Mail und/oder SMS muss die E-Mail-Adresse und/oder Handynummer des Empfängers mit den Sendungsdaten übermittelt werden. Andernfalls erfolgt die Avisierung per Voicecall, sofern eine Festnetznummer vorliegt.
  • Für eine Zustellung am Tag nach der Avisierung (24-Stunden-Service) muss der Empfänger eine Terminbestätigung bis 22 Uhr am Avistag übermitteln. Andernfalls wird der übernächste Werktag angeboten.
  • Für die Buchung von Zusatzleistungen und Sonderdiensten wie die Auswahl eines Zustellfensters bei der Bestellung ist die Integration der Avisierungsplattform in den jeweiligen Webshop erforderlich.
  • Normale Beförderungsverhältnisse und ungehinderte Verbindungswege
  • Bereitstellung zur vereinbarten Abholzeit
  • Beanspruchungsgerechte, geeignete und transportsichere Verpackung
  • Korrekte Absenderangabe, Adressierung und Markierung auf allen Packstücken
  • Ordnungsgemäß ausgefüllter Speditionsauftrag

3. Maße und Gewichte

B2CLine

  • Seitenlänge: max. 240 cm (L) x 240 cm (B) x 240 cm (H)
  • Collogewicht < 1.000 kg bei Zustellung per Ladebordwand

B2CLine Plus

  • Seitenlänge: max. 240 cm (L) x 240 cm (B) x 220 cm (H)
  • Collogewicht
    • max. 150 kg Einzelgewicht, wenn das Collo mit einem Hubwagen an die Verwendungsstelle gefahren werden kann
    • max. 30 kg beim Abtragen durch einen Mitarbeiter ohne die Möglichkeit, Hilfsmittel einzusetzen (ausgenommen Hubwagen)

B2CLine Premium

  • Seitenlänge: max. 240 cm (L) x 240 cm (B) x 200 cm (H)
  • Collogewicht
    • max. 150 kg Einzelgewicht, wenn das Collo mit einem Hubwagen an die Verwendungsstelle gefahren werden kann
    • max. 30 kg pro Mann beim Abtragen durch einen Mitarbeiter ohne die Möglichkeit, Hilfsmittel einzusetzen, also 60 kg beim Abtragen mit zwei Mann

4. Ausschlüsse

  • Alles außer Neuware
  • C2C-Sendungen
  • Nachträgliche Buchung von Leistungen beim zustellenden CargoLine-Partner, ausgenommen eine Abstellgenehmigung
  • Gefahrgut mit Ausnahme von ADR-klassifizierten Gefahrgütern, die entsprechend der Kleinmengenregelung (LQ = Limited Quantities) in begrenzter Menge verpackt und mit einer gültigen Kennzeichnung versehen sind (ADR Kapitel 3.4.1.)
  • Selbstabholersendungen
  • Verpackungsrücknahme
  • Palettentausch bei B2CLine
  • Inselverkehre (nur B2CLine Plus und B2CLine Premium)
  • Drogen und Betäubungsmittel
  • Kunstgegenstände, Antiquitäten, echte Teppiche und Pelze, Gemälde)
  • Lebende Tiere und Pflanzen
  • Schusswaffen und Munition
  • Sonn- und Feiertagszustellung. Bei bundesweit nicht einheitlichen Feiertagen gilt die Feiertagsregelung des zustellenden CargoLine-Partners
  • Tabakwaren, besonders wertvolle und diebstahlgefährdete Konsumgüter
  • Temperaturgeführte Güter, Tiefkühlgut, leicht verderbliche Güter
  • Umzugsgut
  • Wertsachen (Valoren, Edelsteine, Schmuck, Geld, Chipkarten, Dokumente, Urkunden, Wertpapiere, echte Perlen, Münzen, Wertkarten,
  • Zollgut

5. Frankaturen

Zugelassen sind ausschließlich die Frankaturen frei Haus (nur B2CLine) und frei Verwendungsstelle (nur B2CLine Plus und B2CLine Premium).

6. Allgemeiner Leistungsumfang/Geltungsbereich B2CLine Europe

Avisierung von online bestellten Waren per SMS und/oder E-Mail in folgenden Ländern:
Belgien, Dänemark, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz.

Die Zustellung erfolgt zu vorgegebenen Zeitfenstern frei Bordsteinkante. Es erfolgt kein Abtragen durch den Fahrer.

Ein Packmitteltausch findet nicht statt.

7. Allgemeine Voraussetzungen B2CLine Europe

  • Verfügbarkeit der Ware
  • Bereitstellung zur vereinbarten Abholzeit
  • Beanspruchungsgerechte, geeignete und transportsichere Verpackung
  • Korrekte Absenderangabe, Adressierung und Markierung auf allen Packstücken
  • Ordnungsgemäß ausgefüllter Speditionsauftrag
  • Normale Beförderungsverhältnisse und ungehinderte Verbindungswege
  • Unterfahrbare Packstücke
  • Für eine Avisierung per E-Mail und/oder SMS muss die E-Mail-Adresse und/oder Handynummer des Empfängers mit den Sendungsdaten übermittelt werden. Andernfalls erfolgt die Avisierung telefonisch, sofern eine Festnetznummer vorliegt

8. Maße und Gewichte B2CLine Europe

  • Seitenlänge: max. 240 cm
  • Höhe: max. 200 cm
  • Collogewicht < 1.000 kg bei Zustellung per Ladebordwand

9. Produktspezifische Ausschlüsse B2CLine Europe

  • Alles außer Neuware
  • C2C-Sendungen
  • Nachträgliche Buchung von Leistungen beim zustellenden CargoLine-Partner
  • Gefahrgut mit Ausnahme von ADR-klassifizierten Gefahrgütern, die entsprechend der Kleinmengenregelung (LQ = Limited Quantities) in begrenzter Menge verpackt und mit einer gültigen Kennzeichnung versehen sind (ADR Kapitel 3.4.1.)
  • Selbstabholersendungen
  • Verpackungsrücknahme
  • Palettentausch
  • Inselverkehre ohne Brückenanbindung
  • Entlegene Ortschaften mit alpinen Bergregionen (gemäß Partnerdefinition)
  • Beschaffungsaufträge
  • Seehafenzustellung
  • Nachnahme
  • Kombination mit anderen CargoLine-Laufzeitprodukten
  • Drogen und Betäubungsmittel↵
  • Kunstgegenstände, Antiquitäten, echte Teppiche und Pelze, Gemälde)↵
  • Lebende Tiere und Pflanzen↵
  • Schusswaffen und Munition↵
  • Sonn- und Feiertagszustellung. Bei bundesweit nicht einheitlichen Feiertagen gilt die Feiertagsregelung des zustellenden CargoLine-Partners↵
  • Tabakwaren, besonders wertvolle und diebstahlgefährdete Konsumgüter↵
  • Temperaturgeführte Güter, Tiefkühlgut, leicht verderbliche Güter↵
  • Umzugsgut↵
  • Wertsachen (Valoren, Edelsteine, Schmuck, Geld, Chipkarten, Dokumente, Urkunden, Wertpapiere, echte Perlen, Münzen, Wertkarten

10. Frankatur B2CLine Europe

Zugelassen sind ausschließlich die Frankaturen DAP und DDP.

(Stand März 2022)

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